1 Stern
1 Stern, und das ist noch grosszügig.
EKZ hat mir eine Fristverlängerung bis zum 11.09. bewilligt. Am 07.09. habe ich über das EKZ-Kundenportal per TWINT bezahlt – über die Zahlungsmethode, die EKZ dort selbst anbietet. Der Betrag war noch am selben Tag von meinem Konto weg, mit dem Hinweis, er müsse vom Händler noch eingezogen werden.
EKZ hat ihn nie eingezogen.
Keine Meldung, keine Mail, keine Information. Die Zahlung wurde irgendwann stillschweigend zurückgebucht und steht im Portal jetzt als «fehlgeschlagen». Gemerkt habe ich es nur, weil ich von mir aus nachgeschaut habe. Und es ist bereits das zweite Mal, dass mir genau das bei EKZ passiert. Das ist kein Ausrutscher, das ist ein kaputtes Zahlungssystem.
Die Folge: Das Geld kam zurück auf mein Konto – und wurde dort, weil ich von der Rückbuchung nichts wusste, sofort für eine andere offene Rechnung im E-Banking verwendet. Heisst im Klartext: Ich habe fristgerecht bezahlt, EKZ hat das Geld nicht abgeholt, und jetzt stehe ich ohne Deckung da und muss denselben Betrag unter Zeitdruck ein zweites Mal auftreiben. Für einen Fehler, den ausschliesslich EKZ zu verantworten hat.
Und dann der Anruf. Ich wollte den Sachverhalt schildern und um eine kurze Verlängerung bitten. Stattdessen wurde ich dreimal unterbrochen. Mir wurde erklärt, eine Zahlung per TWINT sei bei EKZ überhaupt nicht möglich – die Option steht in Ihrem eigenen Kundenportal, ich habe sie mir nicht ausgedacht. Anschliessend wurde mir unterstellt, ich hätte schlicht kein Geld und deshalb sei nicht bezahlt worden. Zum Schluss die Drohung, es sei bereits ein Techniker für die Stromabschaltung aufgeboten. Zugehört wurde mir zu keiner Sekunde.
Ich werde also von EKZ als zahlungsunfähig hingestellt und mit Stromabschaltung unter Druck gesetzt – für eine Rechnung, die ich pünktlich bezahlt habe und deren Geld EKZ schlicht nicht abgeholt hat. Das ist eine Frechheit, und zwar in jedem einzelnen Punkt: im System, in der fehlenden Benachrichtigung und im Umgangston.
Genau so verhält sich ein Monopolist, der weiss, dass der Kunde nicht wechseln kann. Als Grundversorger im Kanton Zürich haben Sie diese Verantwortung nicht verdient.
Sämtliche Belege liegen vor: TWINT-Bestätigung vom 07.09., Kontoauszüge mit Belastung und Rückbuchung, Screenshots des Kundenportals mit der TWINT-Option und dem Status «fehlgeschlagen». Sollten Sie mir wegen eines Fehlers in Ihrem eigenen System tatsächlich den Strom abstellen, sehen wir uns vor Gericht.
15 de setembro de 2026
Opinião espontânea