Dauerhaftes (jahrzehntelanges) jährliches bzw. alle 2 Jahre Ansuchen für schwer Hörbehinderten
Ich bin von Geburt an dauerhaft bds. schwer hörbehindert (70%).
Und muss trotzdem alle 2! Jahre alle Unterlagen, fachärztliche Bestätigungen (welche nicht wenig kosten) einreichen. Ein Hohn! Ich bin praktisch taub.
Dieses Mal bekam ich kein Schreiben wegen Verlängerung, dafür eine Rechnung für Rundfunk-/Fernsehgebühr - obwohl meine Befreiung noch gar nicht abgelaufen war!







