Bei Bitte um Stellungnahme schickte uns die Werkstatt den Anwalt
Das Auto meiner Tochter verlor große Mengen Kühlwasser und ruckelte beim Fahren. Sie hat es zu Weststadt-Auto-Service gebracht. Dort sagte man ihr, die Wasserpumpe sei defekt. Die Wasserpumpe wurde ausgetauscht und berechnet. Bei der Abholung sprang der Wagen nicht an. Wenige Tage später holte sie den Wagen wieder ab und kam ca. 500m weit, bis nichts mehr ging. Meldung „Motorstörung“. WAS schleppte sie, gegen Bezahlung, zurück in die Werkstatt. Laut von WAS ausgelesenem Fehlerspeicher soll es nun die Elektronik und die Batterie gewesen sein. Also kostenpflichtige Reparatur der Elektronik und neue Batterie.
Bei der Abholung sprang der Wagen wieder nicht an. Man sagte mir, ich holte das Auto ab, man hätte vergessen, die (neue) Batterie zu laden. Auch zeigte man mir, dass alle kabelführenden Schläuche aufgeschlitzt seien, was bedeute, dass irgendwo im Kabelbaum Kurzschlüsse wären. Ein Fachmann sagte mir später: Die Schläuche halten nur die Kabel, sie haben keine wasserschützende Funktion und sind ab Werk geöffnet, damit Kondenswasser entweichen kann. Profi-Werkstatt?
Beim nächsten Abholversuch und inzwischen für meine Tochter unangenehm hohen 4-stelligen Werkstattkosten sprang das Auto an. Leider verlor es nach wie vor Mengen an Kühlwasser und das Ruckeln war auch nicht weg. Schon am nächsten Tag ging das Starten nur mit Starthilfe. Ein befreundeter Elektroniker stellte ca. 14 Tage später fest, dass vermutlich beim Austausch der Elektronik Kontakte verbogen wurden, die einen Kurzschluss verursachten. Daher die leere Batterie. Wir brachten das Auto zum Vertragshändler, der bei seinem Auslesen sofort die Meldung bekam, dass Kühlwasser in den Motor gelangt. Auch eine Dichtigkeitsprüfung kam zum selben Ergebnis. Der Vertragshändler sagte, dass man damals gleich die richtige Reparatur hätte machen müssen, statt eine Pumpe zu wechseln. Inzwischen sei der Motor irreparabel kaputt. Vermeidbarer Schaden rund 5.000 Euro. Repariert wurde von anderen Werkstätten nichts.
Meine Tochter schrieb eine E-Mail an Weststatt-Auto-Service. Die Werkstatt war wegen Urlaub geschlossen. Sie schilderte den Vorgang und bat um Kontaktaufnahme. Sie wartete 5 Wochen vergeblich auf eine Rückmeldung, also bat sie erneut um Rückmeldung. Schließlich könnte man sowas auch persönlich klären. Sie äußerte sich enttäuscht darüber, dass man sich bisher nicht gemeldet habe.
Jetzt kommt der Hammer: Statt einem Anruf oder einer E-Mail an die junge Frau kam nur ein Anwaltsschreiben von Weststadt Auto-Service, ich zitiere:
„(…) Nachdem Sie das Fahrzeug bereits bei mehreren Fachwerkstätten haben untersuchen und reparieren (Anmerkung von mir: nichts wurde repariert) lassen, ohne unserer Mandantin eine weitere Nachfrist zur Nachbesserung zu setzen, andererseits eine Kausalität zwischen den von unserer Mandantin durchgeführten Reparaturarbeiten und dem von Ihnen behaupteten Wertverlust nicht erkennbar und zurechenbar ist, weisen wir die von Ihnen behaupteten Ansprüche vollumfänglich zurück.(…)
Reklamationen scheinen bei Weststadt-Auto-Service nicht erwünscht zu sein. Kommt immer gleich der Anwalt? Meine Tochter hat keine „weitere Nachfrist zur Nachbesserung gesetzt“, wie der Anwalt verlangt, sondern „nur“ um Stellungnahme gebeten. Ist das der Stil des Hauses? Ich finde das mega-peinlich und empfehle, Reparaturaufträge nur im Beisein des eigenen Anwaltes zu erteilen.

