Seit Wochen versuche ich per Email und Telefon eine Zahlung einer Versicherung zu erwirken, jedoch immer ohne Erfolg! Feedback auf meine Kommunikation...Fehlanzeige und das obwohl ich insgesamt 7 Vers... Ver mais
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Leia as opiniões dos outros
Ich brauche für meine Nebenkostenabrechnung die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung. Die ist online nicht zu bekommen. Ich habe die Allianz mehrfach angeschrieben und bekomme die Antwort,... Ver mais
Kontaktaufnahme mit Allianz unterirdisch: Über das Chatprogramm auf der Homepage soll man die vertragsnummer eingeben. Nachdem man dies getan hat, bekommt man die Mitteilung, dass hierfür aktuell kein... Ver mais
PrivatRente Perspektive Frau Mattausch hat mir bei meiner Frage sehr schnell und kompetent weiterhelfen können. Außerdem ist das Telefongespräch sehr schnell zustande gekommen.
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Informação fornecida por diversas fontes externas
Allianz SE (/ˈæliənts/ AL-ee-ənts; German pronunciation:) is a European financial services company headquartered in Munich, Germany.
Informações de contacto
Königinstraße 28, 80802, München, Alemanha
- allianz.com
Allianz zur Herausgabe von Gutachten gezwungen
Allianz verweigerte vollständig die Regulierung eines verdeckten Leitungswasserschadens. Begründung: Versicherungsfall angeblich nicht nachgewiesen sowie angebliche Verletzungen von Versichertenpflichten. Die Herausgabe des Sachverständigengutachtens wurde unter fadenscheinigen Vorwänden - klar unter Verstoß gegen die Rechtslage - verweigert.
Allianz wurde schließlich zur Herausgabe des Gutachtens verurteilt; die Berufung gegen das Urteil hat das Unternehmen mangels Aussicht auf Erfolg zurück genommen.
Ergebnis des nunmehr herausgegebenen Gutachtens:
Der Sachverständige hat darin den Eintritt des Versicherungsfalls BESTÄTIGT und den von Allianz zu zahlenden Betrag auf rd. 10.000 Euro beziffert.
Über annähernd die gleiche Summe habe ich Allianz verklagt.
Zu erwähnen ist, dass Allianz während des Prozesses anwaltlich vortragen ließ, der Sachverständige habe KEINE Empfehlung zur Regulierung gegeben, eine klare Lüge, anderseits drohe dem Unternehmen irreparabler Schaden, wenn das Gutachten in die Hände des Klägers käme.
Da könnte Allianz sogar Recht behalten!
Um sich aus der Regulierungspflicht zu winden, arbeitet Allianz mit Unterstellungen und bewussten Tatsachenverfälschungen: Ein als angebliches "Beweismittel" vorgelegten Dokument stand tatsächlich in keinerlei Beziehung zum Schadenfall, so dass Allianz sich kleinlaut von dem selbst vorgelegten (falschen) "Beweismittel" zu distanzieren gezwungen sah. Ständig werden irgendwelche angeblichen "Sachverhalte" und angeblichen Pflichten des Versicherungsnehmers erfunden, um diesen in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.
So ließ Allianz anwaltlich vortragen, der VN sei "verpflichtet", selbstständig Feuchtigkeitsmessungen zu veranlassen usw. Alles gelogen! Nichts davon steht in den Versicherungsbedingungen. Der Sachverständige im Gutachten sogar ausdrücklich ausgeführt, dass KEINE Verstöße gegen Obliegenheiten vorliegen.
Mein persönliches Fazit: Nie wieder eine Allianz-Versicherung! Dieser Organisation gehört aufgrund der Fülle der nachgewiesenen Schwindeleien nach meiner Meinung die Zulassung als Versicherungsunternehmen entzogen.
Allianz-Versicherung: Verweigerte Zahlungen und fehlende Reaktionen - 30.000€
Ich habe bei der Allianz eine private Unfallversicherung abgeschlossen, welche infolge meines Unfalls vom 19.04.2020 relevant geworden ist. Im Frühjahr 2022 wurde ein Gutachten beim Gutachteninstitut "IMBM" beauftragt, welches eine Funktionseinschränkung meines linken Beins in Höhe von 1/10 ergab (≙ 15.000€). Jedoch bescheinigt ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten bei einem anderen Gutachteninstitut eine dauerhafte Funktionseinschränkung mit einem Beinwert von 3/10 links (≙ 45.000€). Trotz des neuen Gutachtens erkennt die Allianz die höhere Funktionseinschränkung nicht an und hat nur den Wert meines Beins berücksichtigt. Ich bin der Meinung, dass die Allianz eine freie Beurteilung vornehmen muss, da es sich um Einschränkungen am unteren Rumpf und nicht nur im Bein handelt.
Am 05.09.2022 habe ich das zweite Gutachten an die Allianz geschickt und um Auszahlung der Versicherungssumme gebeten. Am 04.10.2022 hat die Allianz geantwortet, dass eine abschließende Prüfung erst am Ende des 3. Jahres nach dem Unfall erfolgen wird und weitere Zahlungsansprüche geprüft werden. Bisher wurde die angekündigte Prüfung jedoch nicht durchgeführt. Am 24.10.2022 habe ich die Allianz wegen der noch ausstehenden Auszahlung gemahnt, aber bisher keine Reaktion erhalten. Ich warte nun schon seit 5 Monaten auf die von der Allianz angekündigte Überprüfung meiner Zahlungsansprüche.
Laut den Versicherungsbedingungen AUB 2000 der Allianz habe ich Anspruch auf kosmetische Operationen. Leider hat die Allianz bisher nicht auf meine Anfrage zur Kostenübernahme reagiert. Ich befürchte, dass meine Ansprüche verfallen, da diese am 19.04.2023 gemäß Abs. 1.1.1 verjähren.
Warum reagiert die Allianz nicht?
Besteht die Möglichkeit, dass dies absichtlich geschieht, um meine Ansprüche verjähren zu lassen?
Vertragsnummer der Unfallversicherung ist AS-1667206512
Katastrophale oder "bewußt verzögerte" Bearbeitung einer stationären Reha-Maßnahme
Ich bin zu 30% bei der Allianz-PKV und zu 70% über die Beihilfe Krankenversichert.
Am 17.11.22 mußte ich mich einer Bandscheiben-OP unterziehen. Bereits bei den Voruntersuchungen am 15.11.22 wurde über den Sozialdienst der Klinik nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eine stationäre Reha-Maßnahme beantragt. Bereits mit Schreiben vom 15.11.22 wurde ich von der durchführenden Klinik darüber verständigt, dass die Maßnahme am 06.12.22 beginnen wird. Von der Beihilfe wurde die Maßnahme bereits am 17.11.22 genehmigt.
Da ich bis zum 27.11.22 noch nichts von der Allianz gehört hatte erkundigte ich mich am 28.11. telefonisch nach dem Stand des Antrages. Angeblich wurden von der orthop. Klinik noch irgendwelche Unterlagen benötigt, die noch nicht eingegangen waren. Bei einer Rücksprache mit der Klinik wurde dies verneint. Bei weiteren Rücksprachen mit der Allianz wurde mir am 01.12.22 dann erklärt, dass am 30.11.ein Schreiben an die Sozialstation und an mein Postfach bei meine Allianz gegangen sei.
Da ich dieses Schreiben im Postfach komischerweise nicht öffnen konnte, rief ich am 02.12. wieder bei der Allianz an. Ein Mitarbeiter erklärte mir dann, dass die Maßnahme wohl abgelehnt wurde. Im weiteren Gespräch erklärte er dann, dass die Maßnahme auch ambulant durchgeführt werden könne, deshalb wurde sie abgelehnt. Nachdem ich ihm erklärte, dass ich damit nicht einverstanden sei, erklärte er mir, dass er vom Arzt eine Begründung benötige warum
die Maßnahme stationär durchgeführt werden müsse. Die schriftliche Absage erreichte mich dann am Freitag, 02.12.22, Nachmittags, gegen 15.30 Uhr von der Post. Jetzt hatte ich "jede Menge Zeit( Freitagnachmitag, Samstag, Sonntag) mich um die Sache zu kümmern. Am Montag vormittag konnte ich dennoch von meinem behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer stationären Maßnahme erlangen. Nach tel. Rücksprache mit der Allianz wurde mir von der Mitarbeiterin eine E-Mail-Adresse genannt, wo Anträge eilig bearbeitet werden. Nachricht des Arzt von mir gesandt. Nach einiger Zeit Bestätigung, dass E-Mail eingegangen sei, die Bearbeitung aber dauern würde. Wieder tel. Rücksprache mit einem Sachbearbeiter. Dieser konnte meine Nachricht nicht finden, da sie in den allgemeinen E-Mail-Eingang gegangen sei (soviel zu der zuvor besprochenen eiligen Bearbeitung). Er lies sich das Schreiben des Arztes von mir vorlesen und erklärte dann, dass dieses vermutlich an der Entscheidung nicht ändern wird, obohl als letzter Satz des Arztes hier wörtlich: "Daher dringende Empfehlung zur Durchführung einer stationären Maßnahme ." steht.
Trotz allem wollte er sich dieses Schreiben noch anschauen und sich am 06.12. telefonisch bei mir melden. Der Anruf erfolgte tatsächlich am 06.12.gegen 09.30 Uhr. Da er mein Schreiben vom Vortag "immer noch nicht" auffinden konnte, sollte ich es an seine persönliche E-Mail adresse senden, was ich um 09.45 Uhr auch tat. Der Versand wurde mir bestätigt und ich wartete bis ca. 14 Uhr vergeblich auf eine Nachricht. Nun konnte ich feststellen, dass die Mail wieder an mich zurückgesandt wurde, weil die Mailadresse nicht stimmen würde. Wieder Anruf bei der Allianz. Dabei erreichte ich natürlich wieder einen anderen MItarbeiter, der nach einiger Zeit feststellte dass in der E-Mail-Adresse des anderen Mitarbeiters ein Punkt zwischen dem Vor- und nachnamen fehlte.
Von einem engagierten Mitarbeiter erwarte ich eigentlich nach kurzer Zeit einen Rückruf, wenn die in Auftrag gegebene Nachricht nicht einging. Aber vielleicht ist es ja die Absicht, den Kunden mit einer solchen Hinhaltetaktik "mürbe" zu machen. Das Schreiben des Arztes ging heute Nachmittag nochmals an die richtige persönliche E-Mail-Adresse des Mitarbeiters. Mal sehen ob er sich morgen meldet, oder ob man mich weiterhin für dumm verkauft.
Tatsache ist, dass die OP in 2 Tagen bereits drei Wochen her ist, die Maßnahme trotz der vom Arzt bezeichneten Schmerzen und dringender Notwendigkeit der Stationären Reha noch nicht abschließend behandelt ist und ich daher auch noch nicht ambulant behandelt werden kann. Keine Reha ist auch eine Reha und es ist erstaunlich, dass ein Sachbearbeiter einer Versicherung sich über die Meinung eines Arztes hinwegsetzen kann. Hier wird man gesund. Bei auftretenden Folgeschäden mangels ausreichender Behandlung, weiß ich, an wen ich mich zu wenden habe.
Ergänzend sei noch mitgeteilt, dass die durchführende Reha-Klinik den Anreisetermin freundlicherweise um eine Woche nach hinten verschoben hat.
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