Wegzugsbesteuerung vermieden
Als letztes Jahr feststand, dass ich beruflich nach Singapur gehe, hatte ich ehrlich gesagt keine Ahnung, was da steuerlich auf mich zukommt. Klar, Singapur lockt mit niedrigen Steuern – aber dass Deutschland beim Wegzug erstmal die Hand aufhält, wusste ich nicht. Beim Einlesen bin ich darüber gestolpert, dass meine GmbH-Anteile beim Wegzug besteuert werden, als hätte ich sie verkauft (ohne dass ich einen Cent gesehen hätte!). Und weil Singapur kein EU-Land ist, gelten nochmal deutlich strengere Regeln als beim Umzug nach z. B. Österreich.
Zum Glück wurde mir Herr Renger empfohlen, und zwar rechtzeitig – denn die Gestaltung muss stehen, bevor man Deutschland verlässt. Danach ist das Kind in den Brunnen gefallen. Herr Renger kannte sich mit der Konstellation Deutschland–Singapur richtig gut aus: das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern, das territoriale Steuersystem in Singapur, die Frage, wann man dort überhaupt als steuerlich ansässig gilt – zu allem hatte er fundierte Antworten. Er hat mir gleich im ersten Gespräch die Optionen erklärt, und zwar so, dass ich es auch als Nicht-Steuerexperte verstanden habe.
Die Umsetzung lief parallel zur ganzen Umzugsvorbereitung – Employment Pass beantragen, Wohnung in Singapur suchen (eigenes Abenteuer bei den Mieten dort...), Abmeldung in Deutschland. Herr Renger hat mich die ganze Zeit auf dem Laufenden gehalten und auf meine (vielen) Nachfragen beantwortet. Er hat auch mitgedacht, was nach dem Umzug wichtig wird – etwa welche Nachweise das deutsche Finanzamt später sehen will. Am Ende: alles rechtzeitig vor dem Abflug unter Dach und Fach, Wegzugsbesteuerung komplett vermieden, sauber und rechtssicher.
Nicht ganz billig, aber gemessen an dem, was auf dem Spiel stand, jeden Euro wert. Wer mit GmbH-Anteilen nach Singapur oder generell in einen Drittstaat zieht: frühzeitig kümmern und klare Empfehlung für Herrn Renger.








